Immobilien in Luxemburg: Staatliche Hilfen enden am 30. Juni

Immobilien in Luxemburg: Staatliche Hilfen enden am 30. Juni

Wer in Luxemburg eine Immobilie kaufen möchte, sollte schnell handeln. Die temporären Maßnahmen zur Unterstützung des Immobiliensektors laufen am 30. Juni 2025 aus. Was entfällt – und was bleibt erhalten – erfahren Sie hier.

 

Bestätigung des Endes der befristeten Maßnahmen

 

Die luxemburgische Regierung hat klar kommuniziert, dass die temporären Steuervergünstigungen nicht verlängert werden. Betroffen sind unter anderem:

  • Die reduzierte Grunderwerbssteuer von 3,5 % statt 7 %
  • Die beschleunigte Abschreibung von 6 % für Wohnimmobilieninvestoren
  • Die Viertelbesteuerung von Immobiliengewinnen
  • Spezifische Steuererleichterungen für Bauträger und Projektentwickler zur Förderung von Neubauten

 

➡️ Alle genannten Maßnahmen enden am 30. Juni 2025 endgültig.

 

Der Bëllegen Akt bleibt bestehen

 

Die gute Nachricht: Der Steuerkredit Bëllegen Akt, eine wichtige Hilfe für private Käufer, bleibt unverändert bestehen.

 

Er ermöglicht Käufern einer selbstgenutzten Immobilie:

  • Einen Steuerkredit von bis zu 40.000 € pro Person
  • Die Reduzierung oder vollständige Abschaffung der Grunderwerbssteuer

 

Ein Erstkäuferpaar kann somit ein Objekt im Wert von bis zu 1.142.000 € steuerfrei erwerben, sofern beide den vollen Freibetrag ausschöpfen.

 

Was bedeutet das für Käufer?

 

Wenn Sie den Kauf einer Immobilie planen, beachten Sie:

  • Bis 30. Juni 2025: Noch profitieren Sie von den Sondermaßnahmen – wenn Ihr Kaufvertrag rechtzeitig unterzeichnet wird
  • Ab Juli: Nur noch dauerhafte Regelungen wie der Bëllegen Akt gelten weiter

 

➡️ Jetzt ist Eile geboten: Bei MORTGAGE.LU bearbeiten wir noch Anträge, die unter die auslaufenden Maßnahmen fallen – doch das Zeitfenster ist eng.

 

Jeder Tag zählt, um Ihren Kaufvertrag zu unterzeichnen, Ihre Finanzierung zu sichern und rechtzeitig ein Kreditangebot zu erhalten.

 

Neuer Regierungsansatz: Verfahren beschleunigen, Wohnraum schaffen

 

Über die direkten Hilfen hinaus verfolgt die Regierung eine grundlegende Reform der Verwaltungsverfahren, um den Wohnungsbau zu beschleunigen.

 

„Wir haben uns verpflichtet, schneller und mehr zu bauen. Dafür ändern wir grundlegend das Verwaltungssystem“, erklärte Premierminister Luc Frieden.

 

Bereits vorgestellte Reformen (Januar 2025):

  • „Natur auf Zeit“: Temporäre Rückgabe von Flächen an die Natur vor ihrer späteren Bebauung
  • „Kompensation ein für alle Mal“: Vereinfachung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen für Bauprojekte

 

Ziel ist ein besseres Gleichgewicht zwischen Umwelt- und Wohnbedürfnissen.

 

Geplante Maßnahmen im Laufe des Jahres:

  • Phase 2 von „Schweigen gilt als Zustimmung“: Automatische Genehmigung bei Fristablauf ohne Antwort
  • Neues nationales Bauregelwerk: Einheitliche Bauvorschriften für das ganze Land
  • Vereinfachung der PAG- und PAP-Verfahren: für effizientere Raumplanung auf Gemeindeebene

 

Geplante Steuer auf unbebaute Baugrundstücke

 

Zusätzlich plant die Regierung eine Mobilisierungssteuer auf unbebaute, erschlossene Grundstücke, die bis Sommer 2025 vorgestellt werden soll.

 

Ziel ist es, Eigentümer zu motivieren, ungenutzte Grundstücke zu bebauen oder auf den Markt zu bringen, anstatt sie zu blockieren.

 

Fazit

 

Das Ende der staatlichen Hilfen eröffnet ein letztes Zeitfenster für Kaufwillige. Der Bëllegen Akt bleibt ein starkes Instrument – aber wer die maximalen Vorteile sichern will, muss jetzt handeln.

 

Das Team von MORTGAGE.LU steht bereit, um Ihr Dossier schnellstmöglich voranzubringen und die besten Konditionen für Sie zu sichern.

Drawing Illustration

Kontaktieren Sie uns

Wählen Sie eine der untenstehenden Optionen, um mit uns in Kontakt zu treten.

WhatsAppMail