Immobilienkauf ohne Ehe in Luxemburg: Worauf achten?

Immobilienkauf ohne Ehe in Luxemburg: Worauf achten?

Immer mehr unverheiratete Paare kaufen in Luxemburg gemeinsam eine Immobilie. Doch ohne rechtlichen Rahmen kann das schnell kompliziert werden. Hier erfahren Sie, worauf Sie unbedingt achten sollten.

 

Keine automatische Absicherung ohne rechtlichen Status

Ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft gibt es in Luxemburg keinen automatischen Schutz. Die Käufer gelten rechtlich als Einzelpersonen, ohne gegenseitige Verpflichtungen.

 

Miteigentum: Wie wird der Kauf aufgeteilt?

Bei einem gemeinsamen Kauf entsteht automatisch Miteigentum (Indivision). Das Eigentum kann sein:

  • 50/50 – auch wenn einer mehr eingebracht hat.
  • Ungleich verteilt (z. B. 60/40 oder 70/30), je nach Beitrag.

➡️ Wichtig: Die Aufteilung muss im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden.

 

Wer zahlt was? Klare Regeln von Anfang an

Damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt, empfehlen sich folgende Schritte:

  • Ein gemeinsames Konto für die Kreditrückzahlung einrichten.
  • Eine Lebensgemeinschaftsvereinbarung beim Notar aufsetzen, die Beiträge und Austrittsbedingungen regelt.

 

Was passiert bei Trennung oder Todesfall?

  • Trennung: Eine Verkaufsentscheidung muss gemeinsam getroffen werden. Zwangsverkauf ist ohne Einwilligung nicht möglich.
  • Tod: Der überlebende Partner hat ohne Testament kein Erbrecht auf den Anteil des Verstorbenen.

 

Rechtliche Alternativen: PACS oder Immobiliengesellschaft

  • Ein PACS (eingetragene Partnerschaft) bietet mehr Schutz als eine informelle Lebensgemeinschaft.
  • Eine Immobiliengesellschaft (SCI) kann Besitzanteile und Erbschaftsfragen besser regeln.

 

Fazit

Ein Immobilienkauf ohne Trauschein ist möglich – aber erfordert klare Vereinbarungen. Mit rechtlicher und finanzieller Beratung schützen Sie sich und Ihre Investition auf lange Sicht.

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